Was muß ich bei Fahrern oder Mechanikern unter 18 Jahren beachten?

Was muß ich bei Fahrern oder Mechanikern unter 18 Jahren beachten?

Grundsätzlich muß jeder Fahrer und jeder Mechaniker, also grundsätzlich jede Person, die aktiv am Renngeschehen teilnimmt und sich im Boxengassenbereich aufhält, einen Haftungsausschluss unterschreiben. Der Haftungsausschluss kann nicht vorab versendet werden, da wir somit sicherstellen, dass z.B. alle Fahrer beim Fahrer-Briefing und bei der Streckenbesichtigung anwesend sind. Ist ein Fahrer oder Mechaniker am 1. Renntag (Samstag) noch keine 18 Jahre alt, darf er den Haftungsausschluss nicht selber unterschreiben. Dies muß durch ein Elternteil oder eine andere benannte erziehungsberechtigte Person erfolgen. Die Person übernimmt somit die Verantwortung für die minderjährige Person. Daher ist in diesem speziellen Fall die persönliche Anwesenheit eines Elternteils oder der erziehungsberechtigten Person bei der Anmeldung erforderlich. Die Eltern können jedoch schriftlich eine andere Person als erziehungsberechtigte Person benennen. Dieses Schreiben muß bei uns hinterlegt werden. Dieses Vorgehen ist leider aus versicherungsrechtlichen Gründen erforderlich. Bei weiteren Fragen geben wir gerne weitere Infos.
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Dietmar Patz

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